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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teccad Engineering GmbH

Präambel

Die Teccad Engineering GmbH (nachfolgend Teccad genannt) bietet Konstruktion, Vertrieb und Herstellung in den Bereichen Anlagenbau, Fördertechnik, Sondermaschinen, Kunststofftechnik und Gießereitechnik sowie die Erstellung von Robotersimulationen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 I BGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen finden nur Anerkennung, soweit deren Geltung schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Angebot/Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das Angebot ist zwei Monate gültig.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Verzug, Nichterfüllung, Unmöglichkeit

(1) Grundsätzlich sind die im Vertrag genannten Fristen verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung, die im Verschulden und Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, gehen zu dessen Lasten.

(3) Alle Unterlagen, die zur termingerechten Ausführung benötigt werden, sind unverzüglich zuzuleiten.

(4) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die Teccad nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise verstehen sich zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sollten nach Vertragsschluss zusätzliche, im Vertrag nicht vereinbarte Arbeiten notwendig werden, behält sich Teccad eine Nachberechnung vor.

(3) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Verstreichen dieser Frist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basiszinssatz fällig.

(4) Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(5) Bei längerer Bearbeitungsdauer der Aufträge können Abschlagszahlungen in Form von Teilrechnungen gefordert werden. Die Höhe richtet sich nach der jeweils erbrachten Leistung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Der Auftraggeber darf das urheberrechtlich geschützte Werk von Teccad nur verwenden, wenn ihm ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt wird und der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt wird.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit irgendwelchen anderen Ansprüchen gegen Teccad ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzforderungen, Minderungen und dergleichen aus gegenseitigen Rechtsgeschäften. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat Mängel an den durchgeführten Arbeiten unverzüglich schriftlich gegenüber Teccad anzuzeigen.

(2) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei im Falle eines Mangels der Ware das Recht zunächst auf Nachbesserung beschränkt ist. Eine Nachbesserung ist zweimal möglich. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

§ 8 Haftung/ Datenschutz

(1) Die Haftung von Teccad ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder die Gesundheit.

(2) Erfolgt die Auftragsbearbeitung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so hat der Auftraggeber Teccad gegenüber Schadenersatzansprüchen des Schutzinhabers freizustellen.

(3) Teccad verpflichtet sich gegenüber den Auftraggeber zur Geheimhaltung. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden. Die Daten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung und die Nutzung der Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(4) Werden vom Auftraggeber oder von einem nicht von Teccad beauftragten Dritten Veränderungen in den von Teccad gefertigten Unterlagen vorgenommen oder wird bei der Umsetzung von diesen abgewichen, so stellt der Auftraggeber Teccad von allen damit in Verbindung stehenden Schäden frei.

(5) Trotz sorgfältiger Prüfung der von Teccad versandten bzw. zur Verfügung gestellten Dateien mittels Antivirenprogrammen, sind diese vom Auftraggeber nochmals zu überprüfen. Eine Haftung durch Viren, die mittelbare oder unmittelbare Schäden verursachen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 9 Dritte

Teccad ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen im Einzelfall durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 10 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Landshut.

(2) Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Klauseln berührt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine sachlich und wirtschaftlich gleichwertige Regelung rechtlich zulässigen Inhalts ersetzen.

Download als PDF Dokument: TECCAD engineering GmbH_AGBs